Kostenloser Ratgeber
Rückverfolgbarkeit klingt nach Konzern-Logistik, ist aber Basispflicht jedes Lebensmittelunternehmens — auch eines Cafés. Die gute Nachricht: Art. 18 verlangt weniger, als viele glauben. Hier steht, was wirklich gefordert ist, wie der Wareneingang das meiste erledigt und was im Ernstfall zählt.
Quellen geprüft am 12.07.2026 · das letzte Wort hat immer Ihre Überwachungsbehörde.
Rückverfolgbarkeit · Art. 18
VO (EG) 178/2002, Art. 18. Aufbewahrung selbst festlegen und dokumentieren — keine erfundenen Fristen ausschildern.
Art. 18 der VO (EG) 178/2002 verlangt zwei Dinge: Sie müssen feststellen können, von wem Sie ein Lebensmittel erhalten haben (eine Stufe zurück), und Sie brauchen Systeme, mit denen sich die Unternehmen feststellen lassen, an die Ihre Erzeugnisse geliefert wurden (eine Stufe vor). Die Information muss der Behörde auf Verlangen vorgelegt werden können.
Für ein Café, das an Gäste verkauft, ist die Vorwärts-Stufe meist leer: Endverbraucher sind von Art. 18 nicht erfasst. Sie wird erst relevant, wenn Sie andere Betriebe beliefern — das Catering für die Firma nebenan, die Kuchen für das Nachbarcafé. Niemand verlangt, nachzuweisen, welcher Gast welche Charge gegessen hat.
In der Praxis entsteht Rückverfolgbarkeit fast vollständig an der Hintertür: Lieferant, Ware, Charge oder MHD, Temperatur bei Annahme — sauber erfasst, mit dem Lieferschein abgelegt. Die deutsche Hygieneverordnung führt »Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit« ausdrücklich als Schulungsgebiet (LMHV Anlage 1).
Von dort weiter denken: Welche Gerichte verwenden die Zutat? ProCafe verknüpft Chargen mit Lieferungen und mit den Gerichten, die eine Zutat verwenden — nicht mit einzelnen servierten Portionen. Genau diese Verbindung ist es, die im Ernstfall Zeit spart.
Art. 18 nennt keine Aufbewahrungsfrist — verifiziert im Verordnungstext. Legen Sie Ihre eigene, dokumentierte Frist fest, orientiert an der Haltbarkeit Ihrer Waren, und halten Sie sie ein. Branchenspezifische Sonderfristen (etwa für bestimmte Nachweise nach Tier-LMHV § 21 Abs. 1 bis 3 — Primärproduktion, Material der Kategorie 1, Rohmilch) betreffen einen gewöhnlichen Cafébetrieb normalerweise nicht.
Im Rückruf-Fall zählt Geschwindigkeit: betroffene Charge finden, betroffene Lieferung finden, die Gerichte erkennen, die die Zutat verwenden, und mit der Lebensmittelüberwachung zusammenarbeiten. ProCafe zeigt diese Verbindungen — Charge zu Lieferung, Zutat zu Gericht; welche Charge in einer konkreten Portion gelandet ist, erfasst es bewusst nicht. Ein Wareneingang, der Chargen sauber erfasst hat, beantwortet die geforderten Fragen in Minuten statt in Aktenordnern.
Häufige Fragen
Art. 18 der VO (EG) 178/2002 nennt keine Frist. Legen Sie eine eigene, dokumentierte Aufbewahrungsdauer fest — orientiert an der Haltbarkeit Ihrer Produkte — und halten Sie sie nachweisbar ein. Sonderfristen existieren nur für Spezialfälle (Tier-LMHV § 21 Abs. 1 bis 3), die ein gewöhnliches Café normalerweise nicht betreffen.
Nein. Art. 18 endet bei den belieferten Unternehmen — einzelne Endverbraucher sind nicht erfasst. Portionsgenaue Verfolgung verlangt keine Behörde; wichtig ist, dass Sie Lieferant und Charge einer Zutat schnell benennen können.
Schnelle, belastbare Antworten: Von welchem Lieferanten stammt die betroffene Charge, wann kam sie an, welche Gerichte verwenden die Zutat? Deshalb lohnt der saubere Wareneingang — er ist die halbe Rückverfolgbarkeit.
Weiterlesen
Links geprüft am 12.07.2026. Etwas veraltet? Sagen Sie uns Bescheid — wir korrigieren es.
Weitere Ratgeber: Kühlschranktemperatur dokumentieren · Sensorüberwachung in der Gastronomie
ProCafe macht aus diesen Kontrollen saubere, zeitgestempelte Aufzeichnungen auf den Telefonen Ihres Teams — nach Standort geordnet und bereit für die Kontrolle.
14 Tage kostenlos testen · keine Karte erforderlich